ÜBER MICH

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Sebastian Leffers

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
sowie das Teilgebiet Trinkwasserhygiene

Über mich
  • Berufserfahrung seit 1994
  • 2002: Meisterprüfung Gas-Wasser-Installateur 
  • 2002: Meisterprüfung Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • 2008: Öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Präsident Bernd Ehinger

Meine Sachverständigentätigkeiten beziehen sich auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung mit Ausnahme von Elektro- und Klimatechnik. Ein Schwerpunkt ist die Trinkwasserhygiene in Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit dem Ingenieurbüro Alexandra Peter und dem Ingenieurbüro Helmut Röhner, sowie dem Ingenieurbüro Tim Fischer.

Warum ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliege ich der strengen Aufsicht der bestellenden Körperschaft. In diesem Fall der Handwerkskammer Rhein-Main. Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss besondere Sachkunde vorweisen, seine persönliche Eignung nachweisen und wird vor seiner Zulassung streng geprüft. Seine Gutachten müssen fachkundig, objektiv, unparteiisch und unabhängig sein.

Vorsicht: Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt!

Dadurch treten leider oft Gutachter auf, die nicht die erforderliche Qualifikation aufweisen. Gerichte schützen sich vor mangelnder Sachkunde eines solchen Gutachters, indem sie fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (s. § 404  ZPO) beauftragen.

Sie erkennen einen öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks an dem von der Handwerkskammer verliehene Rundstempel. Diesen als Gütesiegel zu betrachtenden Stempel dürfen nur öffentlich bestellte Sachverständige verwenden.

Zu den Voraussetzungen für einen öbuv SV gehören:

  • Nachweis der besonderen Sachkunde:
    • überdurchschnittliche Fachkenntnisse
    • praktische Erfahrung
    • die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen
    • Fortbildungspflicht
  • Eintrag in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe seit mindestens 3 Jahren
  • Erfahrung in leitender Funktion eines Handwerksbetriebes
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Leistungen eines öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks:

  • Beurteilung eines Schadens
  • Ermittlung einer Schadensursache
  • Bewertung einer Sache
  • Feststellung des objektiven Zustandes eines Gegenstandes

Als Privatgutachter können sie erbrachte und noch zu erbringende handwerkliche Leistungen begutachten oder sich fachlich äußern zu Kostenvoranschlägen, Konzepten für Sanierungen oder zu Zeit- und Restwertermittlungen.

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