Die Abrechnung bei Gericht erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, JVEG. Privat beauftragte Gutachten berechne ich mit 125,00 Euro pro Stunde zuzüglich ges. MwSt..
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Bitte beachten Sie: Privat beauftragte Gutachten haben in der Regel keine Verwendung vor Gericht, selbst wenn sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden.